Rechtsprechung
VG Arnsberg, 25.02.2015 - 4 L 923/14 |
Verfahrensgang
- VG Arnsberg, 25.02.2015 - 4 L 923/14
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2015 - 8 B 315/15
Wird zitiert von ... (3)
- VG Arnsberg, 17.10.2017 - 4 K 2130/16
Windenergieanlagen in Werl-Hilbeck - Klage abgewiesen
Gegen die Genehmigungsbescheide erhob die Klägerin am 9. Juli 2014 Klage vor dem erkennenden Gericht (Az. 4 K 1917/14) und suchte am 19. August 2014 um die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach (Az. 4 L 923/14).Zur Thematik der Lärmimmissionen sei auf das Vorbringen des Beklagten und die Ausführungen der Kammer in den Verfahren 4 K 1917/14 und 4 L 923/14 zu verweisen, wonach auf dem Grundstück der Klägerin nachts ein Immissionsrichtwert von mindestens 42 dB(A), wenn nicht sogar 43 dB(A) einzuhalten sei.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Verfahrensakten 4 K 1917/14, 4 L 923/14 und 4 L 1174/15 sowie der in den Verfahren beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten und der Aufstellungsvorgänge der Stadt X. zur 80. Änderung ihres Flächennutzungsplans Bezug genommen.
Bereits in ihrem Beschluss vom 25. Februar 2015 im Verfahren 4 L 923/14 hat die Kammer ausgeführt, dass der hinsichtlich des Wohnhauses der Klägerin für die - allein problematische - Nachtzeit maßgebliche Immissionsrichtwert nach Ziffer 6.7 TA Lärm ('Gemengelage') bei mindestens 42 dB(A), wenn nicht sogar 43 dB(A) anzusetzen ist, weil das Wohnhaus im Hinblick auf seine Randlage zum Außenbereich und seine Vorbelastung durch die bereits vorhandenen Windenergieanlagen in C. nur vermindert schutzwürdig ist.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2018 - 8 A 2971/17
Immissionsschutzrechtliche Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb von …
Nachdem der Beklagte daraufhin die sofortige Vollziehung der Genehmigungsbescheide angeordnet hatte, stellte der erkennende Senat mit Beschluss vom 24. Juni 2015 - 8 B 315/15 - auf Antrag der Klägerin unter Änderung des erstinstanzlichen Beschlusses (4 L 923/14) die aufschiebende Wirkung dieser Klage wieder her.Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens sowie der beigezogenen Gerichtsakten der Verfahrens VG Arnsberg 4 K 1917/14, 4 L 923/14, 4 L 1174/15, 4 K 292/16 und 4 K 3302/16 sowie der Verwaltungsvorgänge des Beklagten und der Stadt X1.
- VG Arnsberg, 12.01.2016 - 4 K 1917/14 Letzteren Antrag hat die Kammer mit Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 L 923/14 - abgelehnt.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Verfahrensakten 4 L 923/14 und 4 L 1174/15 sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.
Die Kammer hat in ihrem im einstweiligen Rechtsschutzverfahren 4 L 923/14 ergangenen Beschluss vom 25. Februar 2015 festgestellt, dass die angegriffenen Genehmigungsbescheide bei summarischer Prüfung keine nachbarschützenden Rechtsvorschriften verletzen, und hierzu Folgendes ausgeführt:.